20. November ist Jahrestag der Kinderrechte!

Kati GrundAktuellAufmacherPressemitteilungKati Engel

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen. Bereits 1989 haben 191 Staaten der UNO diese unterschrieben. Die Kinderrechtskonvention wurde inzwischen von allen UN-Mitgliedsstaaten außer den USA auch ratifiziert. Die Konvention fußt auf drei Säulen: Dem Recht auf Schutz, dem Recht auf Förderung der Entwicklung und dem Recht auf Beteiligung der Kinder. 

„Kinderechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Das heißt aber nicht, dass Kinderrechte auch gewahrt sind. Das müssen wir leider auch für Deutschland immer wieder feststellen“, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der linken Landtagsfraktion, Kati Engel. „Kinder und Jugendliche können ihre Belange weder durch ihre Stimme bei der Wahl noch durch eine starke Lobby, wie sie zum Beispiel Autokonzerne haben, durchsetzen. Wären die Kinderrechte im Grundgesetz verankert, könnten ihre Belange besser eingefordert und sogar rechtlich eingeklagt werden. Dafür müssen wir endlich aufhören Kinder allein als Bestandteil von Familien zu betrachten“, appelliert die Abgeordnete. „Kinder und Jugendliche müssen Träger eigenständiger Rechte im Sinne der Konvention werden. Nur so können wir die Interessen der Kinder besser schützen und ihre Rechte nachhaltig stärken.“

So wundert es kaum, dass die Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen im Gesetzgebungsprozess viel zu oft vernachlässigt werden. Zwar gibt es seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention immer wieder kleinere Verbesserungen, aber eine umfassende Strategie zum Schutz der Rechte von Kindern fehlt.

Eine repräsentative Forsa-Umfrage zum Weltkindertag des Deutschen Kinderhilfswerks dieses Jahr zeigt, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) der Meinung ist, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. 

„Die Umfrage zeigt deutlich, dass die Bevölkerung in Deutschland hinter unserer Forderung steht, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern. Gerade die Verankerung des Kindeswohlvorrangs im Grundgesetz ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft bei der Rechtsdurchsetzung hinreichend Gewicht verleihen“, erläutert Kati Engel.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt vor diesem Hintergrund die geplanten Änderungen zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung des Freistaats Thüringen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation könnte Thüringen damit neben dem Land Hessen eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland einnehmen. 

"Mit der expliziten Verankerung des Kindeswohls als wesentliche Leitlinie und des Beteiligungsrechts für Kinder könnte Thüringen zusammen mit dem Land Hessen das Bundesland mit der modernsten Landesverfassung in Bezug auf Kinderrechte werden", freut sich die Kinderpolitikerin. "Dass aus der Landesverfassung die Verpflichtung aller staatlichen Stellen in Thüringen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention deutlich werden soll, wird zu mehr Rechtssicherheit führen und den Kinderrechten einen zusätzlichen Schub geben"