LINKE kritisiert geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche

Kati GrundAktuellAufmacherPressemitteilungKati Engel

„Die geplante Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2021 ist mehr als unzureichend und geht vollkommen an der Lebensrealität vorbei“, empört sich die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der linken Landtagsfraktion, Kati Engel. „Dadurch wird sich die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland nicht verbessern.“

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland stetig zu. Aktuell gelten 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm – dies ist jedes 5. Kind. „Arme Kinder leiden nicht nur unter schlechter Ernährung und unzureichender ärztlicher Versorgung. Sie haben auch  schlechtere Chancen auf Bildung. Ihre Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Beziehungen sind ebenso stark eingeschränkt, da sie von vielen Bereichen des Lebens - Kinobesuche oder Musikunterricht - ausgeschlossen sind“, erläutert Kati Engel. „Die Tür zur Zukunft fällt da nicht ins Schloss, sie geht gar nicht erst auf.“

„Kinderarmut in Deutschland muss energischer entgegen getreten werden“, appelliert die Landtagsabgeordnete Engel. „Es braucht endlich nachhaltige Lösungen, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes und jedes Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichern.“ Die Entscheidungen der Bundesregierung zu Kinderzuschlag, Kindergeld oder Regelleistungen nach Hartz IV sind zur Verhinderung von Kinderarmut völlig unzureichend. „Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine Anhebung des Kindergeldes noch über eine Erhöhung der Regelsätze  bekämpfen. Wir brauchen endlich eine eigene Kindergrundsicherung, die allen Kindern das Existenzminimum auch garantiert.“ Armut und Ausgrenzung von Kindern müssen endlich beseitigt werden, ebenso das bürokratische Nebeneinander von kinder- und familienpolitischen finanziellen Leistungen. „DIE LINKE fordert daher, wie das Bündnis Kindergrundsicherung, eine eigenständige Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro. Dies entspricht dem verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimum“, so die Abgeordnete abschließend, „Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder als garantierte Kinderrecht gelten, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können.“

 

Hintergrund:

Zum 01.01.2021 werden die Die Hartz-IV-Sätze erhöht. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 07.09.2020 unter Berufung auf aktuelle Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums. Demnach sollen alleinstehende Erwachsene künftig 446 Euro monatlich bekommen (14 Euro mehr), Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 373 Euro (45 Euro mehr), Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 309 Euro (1 Euro mehr) und für Kinder bis fünf Jahre gebe es künftig 283 Euro (33 Euro mehr).

Laut Bundesverfassungsgericht hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche Freistellung hinausgeht. Aktuell beträgt die monatliche Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 637 Euro. Dies setzt sich zusammen aus dem sächlichen Existenzminimum (417 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (220 Euro).