Kinderrechte ins Grundgesetz, aber nicht so!

Kati GrundAktuellAufmacherPressemitteilungKati Engel

LINKE kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung

Am heutigen Tage, den 20. Januar, berät das Bundeskabinett über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, den diese selbst als „ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte“ im Grundgesetzt betitelt. „Das ist ein hyperbolischer Euphemismus“, kritisiert die kinderpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Kati Engel. „In Wirklichkeit bleibt die Bundesregierung mit ihrem Entwurf weit unter den bestehenden Standards der UN-Kinderrechtskonvention. Eine ernstgemeinte Achtung der Kinderrechten sieht anders aus!“

Der Gesetzentwurf sieht vor dem bestehenden Artikel 6 des Grundgesetzes („Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“) folgende Sätze anzufügen:

 „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Aus Sicht der Kinderpolitikerin ist dies unzureichend. „Dieser Vorschlag bleibt hinter der UN-Kinderrechtskonvention, sogar hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück,“ empört sich Kati Engel. „Das kann doch nicht, dass Ergebnis der gesellschaftlichen Debatte aus drei Jahrzehnten sein?“ Das Kindeswohl müsse ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, so Engel. Außerdem dürfe sich die Beteiligung von Kindern sich nicht auf bloßes „rechtliche Gehör“ beschränken, sondern muss als vollumfängliches Beteiligungsrecht verankert werden.

„Es ist wirklich absurd, von den zwei möglichen Szenarien - Kinderrechte durch eine Aufnahme im Grundgesetz stärken oder den Status Quo beibehalten - hat es die Bundesregierung geschafft, es noch schlimmer zu machen und hinter die geltende Rechtslage zurückzufallen“, entrüstet sich Kati Engel. „Kinder und Jugendliche benötigen dringend eine Stärkung ihrer Rechte - insbesondere des Rechtes auf Förderung, Beteiligung und Schutz. Außerdem müssen wir sie endlich als eigenständige Persönlichkeiten achten.“ Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hätte sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. „Ich appelliere daher an alle demokratischen Bundestagsabgeordneten, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren konstruktiv zu begleiten.“