Rede im Plenum

Kati GrundAktuellAufmacher

"Drogenabhängige Schwangere und Mütter in Thüringen"

Antrag der Fraktion der CDU

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

werte Kolleg*innen,

liebe Zuschauer*innen auf der Besuchertribüne und am Livestream, 

mit dem vorliegenden Antrag macht die CDU-Fraktion auf ein wichtiges Thema aufmerksam, welches leider immer noch viel zu wenig Beachtung sowohl im gesellschaftlichen als auch im politischen Kontext findet. Aber die Problematik der suchterkrankten Eltern und deren Kindern ist vielfältiger und hat mehr Ebenen, als es die CDU hier darstellt. Dieser Antrag offenbart leider nur wieder einmal das recht begrenzte Verständnis, welches die CDU vom Drogenkonsum hat. 

Gesellschaftliche Ursachen für Drogenkonsum

In Ihrem Antrag, liebe CDU-Fraktion, findet sich z. B. kein Wort darüber, worin Sie die Ursachen von Drogenkonsum sehen, welche gesellschaftlichen Entwicklungen dahinter stehen, warum sich junge – aber auch alte - Menschen dafür entscheiden Drogen zu nehmen und das, obwohl sie wissen, dass diese Stoffe nicht gesund sind und sie sich damit strafbar machen. Denn wer das allein mit Experimentierfreude und Unkenntnis abtut, hat nichts verstanden. Nicht umsonst fruchten doch die Verbote nicht und führt die reine Abstinenztherapie meist zu Rückfällen. 

Sie ignorieren einfach wieder einmal die gesellschaftlichen Ursachen für Drogenkonsum wie z.B. den stetig steigenden Leistungsdruck oder die wachsende soziale Ungleichheit. Crystal ist eine aufputschende Droge, die sowohl die eigenen Leistungsgrenzen vergessen macht, als auch die Ängste nimmt. Es ist doch bezeichnend für unsere Gesellschaft, dass der Gebrauch von Drogen wie Crystal oder anderen Amphetaminen zunimmt und das halluzinogen wirkende Heroin als vorherrschende Droge längst abgelöst hat. Der Konsum von Drogen ist ein Marker für Fehlentwicklungen in der Gesellschaft. Nicht umsonst stellen z. B. alleinerziehende Frauen eine Risikogruppe dar. Angesichts des hohen Leistungsdrucks und dem großen Armutsrisiko dem diese Frauen tagtäglich ausgesetzt sind, ist das auch nicht verwunderlich.

Natürlich ist es gut und richtig, die mafiösen Strukturen des Drogenschwarzmarktes zu bekämpfen. Aber wir werden allein mit Repressionen die drogenbedingten Probleme nicht in den Griff bekommen. Sondern wir müssen endlich anfangen die Ursachen für den Konsum zu verstehen und gezielt anzugehen. Wer es zulässt, dass Alleinerziehende reihenweise in die Armut rutschen, der muss sich nicht wundern, wenn Doping in Form von Drogenkonsum auch diese Gesellschaftsschichten erreicht. Und vor allem hilft es niemandem, am wenigsten den Kindern, wenn den Müttern deswegen auch noch mit Geldstrafen oder gar Freiheitsentzug gedroht wird.

Wenn Sie, liebe CDU-Fraktion, Evaluationen für die bestehenden Hilfsprogramme fordern, dann haben Sie damit Recht – keine Frage. Aber diese Evaluationen dürfen sich nicht nur auf die verschiedenen Richtungen in der Drogenhilfe beschränken, sondern sollten auch das Betäubungsmittelrecht als Ganzes in den Blick nehmen.

Drogenarten

Ihr Antrag, werte Kolleg*innen, verkennt außerdem die gesellschaftliche Realität. Natürlich ist der Gebrauch von Crystal in den letzten Jahren stark angestiegen. Aber die Problemdroge Nummer 1 ist und bleibt der Alkohol. Wenn wir also über Drogengebrauch von Schwangeren oder Müttern reden wollen, müssen wir unseren Kopf frei machen und weg von solchen Unterteilungen wie „legale“ und „illegale“ Drogen, denn diese sind bloß Konstrukte, die rein gar nichts über die eigentliche Gefährlichkeit dieser Substanzen aussagen.

Alkohol- aber auch Zigarettenkonsum, also „legale“ Suchtstoffe, stellen nämlich eine ebenso große Gefahr für Ungeborene dar. Es gibt viel mehr Kinder, die durch Alkoholkonsum oder Rauchen in der Schwangerschaft geschädigt werden, als Neugeborene, die mit Entzugssyndromen durch Heroin oder Substitutionsmittel auf die Welt kommen. Alkoholkonsum während der Schwangerschaft verursacht die am häufigsten vermeidbare Fehlbildung: das Fetale Alkohol Syndrom. In Deutschland werden jährlich bis zu 2.000 Kindern damit geboren. Dahingegen sind z. B. für Substitutionsmittel wie Methadon gar keine Risiken für die Schwangerschaft oder das Ungeborene bekannt – vorausgesetzt natürlich die Konsumentin hält sich an die regelmäßige Einnahme der vorgeschriebenen Dosis.

In Wahrheit ist es so, dass selbst bei Heroinkonsum in der Schwangerschaft die größte Gefahr für das ungeborene Kind nicht von der Droge selbst sondern von deren Beimischungen ausgeht. Und genau diese schwer einzuschätzenden, risikobehafteten Beimischungen sind es, warum wir bereits in den Koalitionsverhandlungen vereinbart haben, endlich auch für Thüringen die Einführung von Drugchecking-Projekten voranzutreiben. 

Prävention und Hilfe

Natürlich bedarf es auch Präventionsarbeit, aber in erster Linie brauchen die betroffenen Schwangeren Unterstützung und Hilfe. Das fängt bei der Aufklärung schon an. Es ist leider immer noch ein weitverbreitetes Vorurteil, selbst bei Ärzten, dass Drogengebrauch während der Schwangerschaft das ungeborene Kind zwangsläufig schädigt. Dadurch entschließen sich viele Frauen für einen unnötigen Schwangerschaftsabbruch. Richtig ist dagegen, dass Drogenkonsum zwar eine Gefahr für die Gesundheit des Kindes darstellt, jedoch kein medizinischer Grund ist, die Schwangerschaft abzubrechen. Schon hier bedarf es mehr Aufklärung aller Beteiligten.

Kinder suchtkranker Eltern

Weiterhin verkennt Ihr Antrag, dass die Kinder suchtkranker Eltern, nicht nur während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt Hilfe benötigen. Auch durch das Aufwachsen in suchtbelasteten Familien ist die gesunde Entwicklung dieser Kinder gefährdet. Und hier müssen wir die Väter dieser Kinder genauso in den Blick nehmen wie die Mütter.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass ich mich im Folgenden allein auf suchtkranke Eltern beschränke und nicht auf Drogenkonsumierende. Das, liebe CDU, ist nämlich durchaus ein Unterschied.

In Deutschland leben etwa 2,65 Millionen Kinder mit alkoholkranken Eltern zusammen. Hinzu kommen ca. 40.000 bis 60.000 Kinder drogenabhängiger Eltern. Damit ist jedes 6. Kind von einer Suchtkrankheit in der Familie betroffen. Und hier sind die Kinder, die unter nichtstofflichen Abhängigkeiten im Elternhaus leiden (wie z. B. Spielsucht oder Online-Sucht) noch gar nicht mit eingerechnet, da sich diese Zahlen nur sehr schwer einschätzen lassen.

Diese Kinder sind oft durch ihre Sozialisationsbedingungen schwerbelastet und benachteiligt. Laut Statistik wird ein Drittel von ihnen später selbst abhängig. Ein weiteres Drittel wird psychische oder soziale Störungen entwickeln. Und nur ein Drittel wird es schaffen, aus dieser belastenden Situation mehr oder weniger unbeschadet hervorzugehen.

Kinder aus suchtbelasteten Familien werden auch als „vergessene Kinder“ bezeichnet, einerseits weil ihre Eltern mit ihrer Aufmerksamkeit vollständig um ihre Sucht kreisen - So bleibt für die Kinder kaum Raum für Zuwendung - andererseits aber auch weil sie von der Gesellschaft vergessen werden. Kinder suchtkranker Eltern erhalten in Deutschland nicht die Aufmerksamkeit, die sie benötigen: so wird immer noch die Alkoholproblematik in der Gesellschaft verharmlost und die vielfältigen Schäden und Belastungen dieser Kinder werden zu wenig ernst genommen. In Kindergärten, Schulen und im Gesundheitswesen fehlt es an Wissen über diese Kinder. Die Mitarbeiter*innen in diesen Bereichen sind im Umgang mit Kindern suchtkranker Eltern oft überfordert. Die Hilfesysteme Jugendhilfe und Suchthilfe kooperieren hier zu wenig miteinander, sodass Kinder aus suchtbelasteten Familien allzu oft durch die Maschen der Hilfenetze hindurchrutschen.

Kinder aus suchtbelasteten Familien haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe, unabhängig davon, ob ihre Eltern bereits Hilfsangebote in Anspruch nehmen oder nicht. Doch bis heute haben sie dafür keinen gesetzlichen Anspruch. Es gibt in den Sozialgesetzbüchern keine Anspruchsgrundlagen für diese Kinder auf präventive Hilfe. Erst wenn es zu spät ist, erst wenn Kinder und Jugendliche - infolge ihres Aufwachsens in einer dauerhaft von Unberechenbarkeit und emotionaler Abwesenheit der Eltern geprägten Atmosphäre - krank oder sozial auffällig werden, erst dann greifen die Hilfeansprüche aus der Jugendhilfe oder der Krankenversicherung.

Ein Ausweg könnte hier die Novellierung des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sein, bei der die Finanzierung von Hilfen für Kinder aus Suchtfamilien durch ein Bundesgesetz geregelt werden könnte.

Denn auch bei allen Belastungen in diesen Familien – auch diese Kinder lieben ihre Eltern. Mit der richtigen Art von Unterstützung können die Familien mit den suchtbedingten Schwierigkeiten zurechtkommen und die Kinder haben gute Chancen, sich zu gesunden, reifen und lebensfrohen Erwachsenen zu entwickeln. Und Ziel muss es sein, die Eltern trotz Suchterkrankung zu unterstützen – schließlich sind diese Menschen krank und eine vorsätzliche Schädigung der Kinder ist, wie bei allen anderen Eltern auch, die Ausnahme.

Suchthilfezentrum Wendepunkt 

Um solche Hilfen zu geben und die nötige Unterstützung zu gewähren, leisten natürlich Einrichtungen wie das „Suchthilfezentrum für Mutter und Kind Wendepunkt“ in Trockenborn-Wolfersdorf einen enorm wichtigen Beitrag. Dies ist nämlich die einzige Einrichtung ihrer Art in Mitteldeutschland, welche sowohl therapeutisch mit den Müttern als auch mit deren Kindern arbeitet. In anderen stationären Einrichtungen, wie z. B. in der Klinik Römhild, werden zwar die Kinder betreut mit ihnen wird aber nicht gearbeitet.

Allerdings vertritt auch das „Suchthilfezentrum für Mutter und Kind“ in Wolfersdorf, laut deren Konzeption und Leistungsbeschreibung, eine reine Abstinenztherapie. Warum die erkrankten Frauen auch eine Substitutionsbehandlung unbedingt beenden sollen, erschließt sich für mich nicht. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass nur 5% (PREMOS-Studie) der Therapierten diesen Ausstieg wirklich schaffen. Zumal eine volle Abstinenz für ein selbstbestimmtes und integriertes Leben gar nicht notwendig und für eine erfolgreiche Reintegration im Kindeswohl ebenso nicht Voraussetzung ist. Es ist wichtiger für die Suchtkranken und ihre Angehörigen, dass sie sich realistische Ziele setzen, wobei Selbstbestimmung und Teilhabe im Fokus stehen sollten. Für einige mag die Entzugsbehandlung bestimmt hilfreich sein, für viele ist sie es aber nicht.

Wir brauchen in Thüringen daher sowohl mehr Vielfalt in der Suchthilfelandschaft als auch eine gute wissenschaftliche Begleitung dieser, um passgenaue Hilfe anzubieten und um langfristig eine evidenzbasierte und ideologiefreie Drogen- und Suchthilfe zu etablieren. Gerade die akzeptierende Drogenhilfe nimmt dabei einen wichtigen Platz ein.

Schlusswort

Ich möchte daher für ein ganzheitliches Verständnis werben: Das heißt „Ja“ zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität, „Ja“ zu mehr Frühinterventionen und Hilfen, „Ja“ zu einem eigenen Unterstützungsanspruch für die Kinder im Jugendrecht und vor allem „Ja“ für mehr soziale Gerechtigkeit und Teilhabe aller benachteiligter Gruppen. Und ein entschiedenes „Nein“ zur Kriminalisierung der Konsumierenden. Denn dies löst keines der Probleme, sondern verursacht lediglich neue.

Leider finde ich finde in Ihrem Antrag, liebe CDU-Fraktion, keinen einzigen Vorschlag, der nach vorne weist und neue Wege in diesem Sinne beschreitet. Für sich genommen sind Ihre Forderungen unter II. natürlich nicht zu beanstanden, denn sie sind ebenso richtig wie unkonkret. Deshalb plädiere ich dafür, Ihren Antrag abzulehnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.