Land verbessert Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten für Berufsschüler*innen
Seit Beginn dieser Woche ist die neue Richtlinie für Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschüler*innen veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. „Da die Realisierung eines thüringenweiten Azubi-Tickets noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, freue ich mich, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Richtlinie zeitnah überarbeitet hat. Denn mit dieser neuen Richtlinie sind grundlegende Verbesserungen für die Berufsschüler*innen verbunden“, so die Sprecherin für Jugend und Ausbildung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Kati Engel.
Gegenüber der bis Ende 2015 gültigen Fassung der Richtlinie seien etliche Veränderungen vorgenommen worden. Das betreffe beispielsweise den Kreis der Antragsberechtigten, der erheblich erweitert worden sei. Antragsberechtigt seien nicht mehr nur Auszubildende, die von sozialer Härte betroffen sind. Eine Kostenrückerstattung erfolge nun gestaffelt nach der Höhe der Ausbildungsvergütung, erläutert die Abgeordnete. Ebenso haben auch Auszubildende, die keinen Blockunterricht besuchen, jetzt das Recht, einen Antrag zu stellen. Zudem wurde die tägliche Mindestfahrtzeit, die ebenfalls ein Kriterium des Zuschusses ist, von vier Stunden auf zwei halbiert.
„Interessant ist, dass sich die tägliche Mindestfahrtzeit und die Höhe des Zuschusses am öffentlichen Nahverkehr bemisst, auch wenn ein privates Fahrzeug benutzt wird. Berufsschüler*innen, die selbst fahren, sollten deshalb überprüfen, wie lange sie mit dem Zug brauchen würden, denn eventuell sind sie auch antragsberechtigt“, empfiehlt die Abgeordnete.
Mit Veröffentlichung der Richtlinie sei es nicht mehr notwendig, die Antragsformulare beim zuständigen Schulamt abzuholen, sie können nun bequem im Internet heruntergeladen werden. Außerdem könne ab diesem Jahr der Antrag bereits nach drei Monaten gestellt werden, ohne dies als Härtefall begründen zu müssen.
„Der demografische Wandel konfrontiert uns mit einer abnehmenden Zahl von Klassen und Schulen. Das hat zur Folge, dass die Wege zwischen Wohnort und Berufsschule für die Auszubildenden immer länger werden, während gleichzeitig ihre Ausgaben für Fahrt und Unterbringung stetig steigen“, so Kati Engel. „Daher begrüße ich die Überarbeitung der Richtlinie. Rot-Rot-Grün setzt damit ein weiteres Versprechen des Koalitionsvertrages um und entlastet zeitnah die Gruppe der Auszubildenden mit geringen Einkünften“, betont die Ausbildungsexpertin der Linksfraktion abschließend.