Rede im Plenum zum Wahlalter 16

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Besucher*innen,

liebe Zuhörer*innen am Live-Stream,

liebe Kolleg*innen,

 

da unseren Gästen und Zuhörer*innen, die jetzt zu behandelnde Gesetz-Entwürfe der Landesregierung nicht vorliegen, möchte ich diese noch einmal kurz umreißen: Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht - also das Recht Wählen zugehen - soll auf Landesebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Das passive Wahlrecht - also das Recht sich zu einer Wahl aufzustellen - soll weiterhin bei 18 Jahren bleiben. Außerdem sollen in der Thüringer Landesverfassung Voraussetzungen geschaffen werden für den Fall, dass der Bund oder die Europäische Union, ein Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass einführt. Dafür ist es nötig die Thüringer Verfassung und das Thüringer Wahlgesetz für den Landtag zu ändern. Mit der Herabsenkung der Altersgrenze erhalten die Jugendlichen auf Landesebene auch Stimmrecht bei Bürgeranträgen, Volksbegehren und Volksentscheiden, da die Stimmberechtigung an die Wahlberechtigung gebunden ist.

Im zweiten Gesetz-Entwurf geht es um die Absenkung des Mindestalters für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes - dem Recht zu wählen - bei Kommunalwahlen. Die Landesregierung möchte das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre senken. Das passive Wahlrecht - das Recht sich bei einer Kommunalwahl wählen zu lassen - soll unverändert bei 18 Jahren bleiben. Dafür ist eine Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes nötig. Mit dem aktiven Wahlrecht für die Kommunalwahlen würden die Jugendlichen auch den Rechtsstatus eines "Bürgers" der Gemeinde bzw. des Landkreises erhalten. Die Jugendlichen würden damit volljährigen Bürger*innen gleichgestellt und erhalten damit auch alle verbundenen Rechte und Pflichten wie z. B. Beantragung und Unterzeichnung bei Bürgerbegehren, Stimmrecht bei Bürgerentscheiden, Mitwirkung als sachkundige Bürger*innen in Ausschüssen des Gemeinderates und Kreistages, Mitarbeit im Wahlausschuss und Wahlvorstand sowie Mitwirkung bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen.

Beide Gesetz-Entwürfe wurden im Innen- und Kommunal-Ausschuss, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beraten. Und alle drei Ausschüsse sprechen sich für die Annahme dieser Gesetz-Entwürfe aus.

Zusätzlich wurde diesen September eine öffentliche Anhörung zu beiden Gesetz-Entwürfen durchgeführt. Von 27 Personen bzw. Organisationen, die dabei angehört wurden sprachen sich lediglich 4 gegen die Absenkung aus.

Die angestrebten Änderungen würden positive Auswirkungen auf mehr als 30.000 junge Menschen in Thüringen haben. Durch das Festhalten am Wahlalter mit 18 Jahren wurde diese Gruppe bei demokratischen Entscheidungsprozessen bisher stets ausgeschlossen. Doch auch 16-jährige sind von der Kommunal- und Landespolitik nicht weniger betroffen als 18-jährige. Die Schulpolitik beispielsweise ist Ländersache und betrifft Jugendliche am stärksten. Bisher hatten sie aber keine Möglichkeit ihre Meinung über Wahlen auszudrücken. Warum sollten sie denn von der Mitentscheidung ausgeschlossen sein?

Die Absenkung des Wahlalters ist damit auch ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Denn angesichts der demografischen Entwicklung stellen Jugendliche  zunehmend eine gesellschaftliche Minderheit dar. Im Moment kann eine immer älter werdende Bevölkerung ihre Interessen durchsetzen ohne die später Betroffenen zu beteiligen. Könnten Jugendliche früher wählen, könnten sie auch eher selbst für ihre Interessen eintreten 

Bereits 2002 hielt die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zum Demografischen Wandel in ihrem Schlussbericht fest: „Schließlich bedarf das durch den demographischen Wandel abnehmende zahlenmäßige Gewicht von Kindern und Jugendlichen eines Ausgleiches bei den politischen Artikulationschancen. […] Zu prüfen ist […] eine direkte Übertragung von politischer Gestaltungsmacht an Jugendliche etwa durch eine Absenkung des Wahlalters. Jugendliche könnten so verbesserte Chancen haben, ihre spezifischen Bedürfnisse, aber auch Ängste und Empfindlichkeiten politisch zum Ausdruck zu bringen und damit eine Art Warnfunktion für spezifische gesellschaftliche Probleme und Konflikte übernehmen.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 14/8800)

Im Übrigen ist das stets angeführte Argument, dass es einen Zusammenhang zwischen Wahlalter und Volljährigkeit gibt, nicht haltbar. Denn Altersgrenzen im Straf- und Zivilrecht dienen dem Schutz von Minderjährigen. Welchen Grund gibt es junge Menschen vor dem Wahlrecht zu schützen? Bei der Ausübung des Wahlrechtes geht es nicht um rechtliche Bindungsfähigkeit. Minderjährige können auch nicht für die Ausübung ihres Wahlrechts persönlich haftbar gemacht werden. Warum sollten sie auch?

Die - hinter dem Argument der Volljährigkeit stehende - Behauptung, dass Rechte und Pflichten in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, stimmt nicht. Denn eine altersbedingte Aufteilung von Rechten und Pflichten gibt es im deutschen Recht bereits: so setzt die volle Strafmündigkeit erst mit dem 21. Lebensjahr ein. Außerdem halten wir Jugendliche doch auch für mündig genug z. B. ab 14 Jahre ihre Religionszugehörigkeit zu wählen, ab 16 Jahren einen Führerschein zu machen, zu heiraten oder Alkohol zu trinken.

Das zeigt doch nur, dass es sich hierbei aber eben nicht um eine juristische sondern um eine politische Frage handelt. Es ist das Wesen einer Demokratie, denen, die von Entscheidungen betroffen sind, auch ein Mitwirkungsrecht zu geben. Das Wahlrecht ist daher eines der wichtigsten Rechte der Demokratie. In einer Demokratie entscheidet nämlich immer das sogenannte Volk. So steht es auch im Grundgesetz Art. 20 Abs. 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Jede Gruppe, die wir davon ausschließen, gehört dann nicht dazu – wird ausgegrenzt! Und das ist ein erheblicher Einschnitt in ihre demokratischen Grundrechte. Selbst das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Jahr 2000: „Begrenzungen des allgemeinen Wahlrechts sind „verfassungsrechtlich zulässig, sofern für sie ein zwingender Grund besteht“ […] [und] wenn die Ausnahmen auf das unvermeidbare Minimum beschränkt bleiben.“

Es gehört zu den Grundvoraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft, dass alle Menschen an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben können. Effektiv mitwirken kann aber nur, wer auch das Wahlrecht hat. Menschen von diesem Recht auszuschließen bedarf folglich schwerwiegender Gründe.

Ausgehend von diesen Grundlagen ist eine Diskussion über Politikinteresse oder Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen hinfällig. Denn das Beibehalten des Wahlalters bei 18 Jahren wäre eine grundlose Beschränkung des Grundrechtes und dieses darf nicht denen verwehrt werden, die wählen gehen wollen. Grundsätzlich gilt, dass in der Debatte um die Absenkung des Wahlalters an die 16- und 17-Jährigen Anforderungen gestellt werden, die bei allen anderen Wählergruppen keine Relevanz für den Zugang zur Wahl haben.Das haben auch alle Jugendverbände, die zur Anhörung eingeladen waren, so erkannt und kritisiert. Alle, bis auf einen.

Der einzige Jugendverband, der sich gegen eine Absenkung des Wahlalters aussprach, war die Junge Union Thüringen. Die Junge Union ist nämlich u. a. der Auffassung, dass unterschiedliche Wahlalter, bei den verschiedenen Wahlen […] den Eindruck vermitteln, dass Kommunalwahlen minderwertiger, als Landtagswahlen seien.

(Hierzu sei erklärt, dass die Junge Union davon ausgeht, dass wir heute nur das Wahlalter für die Kommunalwahl senken. Für eine Änderung des Wahlalters auf Landesebene bräuchten wir nämlich eine 2/3-Mehrheit – also auch die Stimmen der CDU - , da wir dazu die Verfassung ändern müssen.)

Bei diesem Argument verstehe ich zwei Dinge nicht:

1.  Warum wird eine Wahl minderwertiger, an welcher mehr Leute beteiligt sind? Ist es dann nicht so, dass die andere Wahl, welche von vornherein Menschen ausschließt, die minderwertigere Wahl ist, da diese undemokratischer ist?

2.  Wenn Sie, liebe CDU, ein Problem damit haben, dass durch verschiedene Mindestwahlalter auf Landes- und Kommunalebene verschiedene Wertigkeiten der Wahlen entstehen, dann stimmen Sie doch einfach der Absenkung des Wahlalters auf Landesebene zu. Dann haben Sie auch gar kein Problem mehr.

Alles in allem ist die Stellungnahme der Jungen Union Thüringen sowieso ein bisschen seltsam, denn 2010 gab es schon mal eine öffentliche Anhörung zur Absenkung des Wahlalters. Die Grünen brachten einen Gesetzentwurf ein, um das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre zu senken. Damals stand die Junge Union Thüringen noch (ich zitiere) „etwaigen Änderungen, wie der Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen, offen gegenüber […]“. Denn damals vertrat die Junge Union die Auffassung (ich zitiere wieder) „dass auch 16-jährige durchaus die „politische Reife“ besitzen, verantwortungsvoll mit ihrem Stimmrecht umzugehen […] Das Interesse an Politik und demokratischen Prozessen eines 16-jährigen JU-Mitgliedes unterscheidet sich mitunter kaum von dem eines 18-jährigen Mitgliedes.“ Nachzulesen in einer Stellungnahme der Jungen Union Thüringen, welche am 07. Juni 2010 in den Thüringer Landtag einging. Und sie werden es kaum glauben, wer genau in dieser Zeit führende Positionen in der Jungen Union Thüringen innehatte: der jetzige Abgeordnete Dr. Mario Voigt als damaliger Landesvorsitzender und der heutige Abgeordnete Stefan Gruhner als sein 1. Stellvertreter.

Da frag ich mich doch: Wie man innerhalb von nur 5 Jahren vergessen kann, wofür man sich eingesetzt hat, meine Herren?

Übrigens: die damalige Stellungnahme der Linksjugend [‘solid] Thüringen wurde unterzeichnet von einer Kati Grund. Bei mir hat sich im Gegensatz zu Ihnen nicht die Auffassung, sondern nur der Nachname geändert. Aber vielleicht ist das genau der Grund warum Sie Mitglied der CDU sind und ich bei der LINKEN.

Den Koalitionsparteien ist übrigens sehr wohl bewusst, dass die Senkung des Wahlalters kein Allheilmittel für politische Teilhabe junger Menschen ist. Aber wir versprechen Ihnen: dies ist erst der Anfang! Wir werden diese Legislatur nutzen, um das Mitsprache-Recht von Kindern und Jugendlichen auch neben den Wahlen auszubauen. Denn auch Kinder und Jugendlichen müssen wir mit ihren Problemen, Meinungen und Ansichten ernst nehmen.

Und Sie, liebe Abgeordnete, haben jetzt die Wahl: Sie können durch ihre Zustimmung zu diesen Gesetz-Entwürfen signalisieren, dass sie bereit sind, junge Menschen ebenfalls ernst zu nehmen oder durch Ablehnung weiterhin Politik über deren Köpfe zu machen. Schlussendlich geht es hier nämlich darum, dass eine Minderheit im Land ein Gesetz verhindert, welches Thüringen demokratischer macht. Denn eine Absenkung des Wahlalters ermöglicht mehr Menschen die Teilhabe an der politischen Willensbildung und ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit im Land. 

Vielen Dank