Kindergelderhöhung kommt wieder bei den Ärmsten nicht an

Das Kindergeld wird ab 1. Juli 2019 angehoben. Dies ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit die höchste Steigerung des Kindergeldes seit 2010 – allerdings nicht für Kinder aus Familien mit SGB II-Bezug. „Wieder einmal gehen Menschen, die Hartz IV beziehen, bei der Erhöhung des Kindergeldes leer aus“, kritisiert die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion Kati Engel.

Das Kindergeld wird bei Hartz IV, Sozialhilfe oder Sozialgeld als Einkommen gezählt und auf die Regelleistung vollständig angerechnet. Die Erhöhung wird aber nicht zu erhöhten Kinderregelsätzen führen. Das hat die Bundesregierung beschlossen. „Das heißt, dass jede Erhöhung nur den Hartz-IV-Bezug mindert. Gerade Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, profitieren also gar nicht, obwohl sie es am nötigsten hätten“, erläutert Engel und betont: „Damit geht die Anpassung gerade an den ärmsten Familien vorbei.“

Engel weiter: „Politisch und moralisch gesehen ist dies ein Skandal. Dadurch ist das Kindergeld überhaupt  keine Sozialleistung mehr, sondern fördert lediglich Kinder aus besser gestellten Familien.“

Arme Kinder leiden nicht nur unter schlechter Ernährung und unzureichender ärztlicher Versorgung. Sie haben auch schlechtere Chancen auf Bildung. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie später eine Hochschule besuchen, ist um ein Vielfaches geringer als bei gleichaltrigen Kindern mit anderen sozialen und finanziellen Voraussetzungen. Ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und soziale Beziehungen sind ebenso stark eingeschränkt, da sie von vielen Bereichen des Lebens - wie Kinobesuche oder Musikunterricht - von vornherein ausgeschlossen sind. Erst diese Woche forderte der Verbandspräsident Heinz Hilgers des Deutschen Kinderschutzbundes auf einer Fachtagung zum Thema „Armut“ von der Politik mehr Engagement gegen Kinderarmut.

Mehr als vier Millionen Kinder in Deutschland sind abhängig von Sozialleistungen. In Thüringen ist nach Angaben des Sozialministeriums ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht. Fast 50.000 Kinder und Jugendliche leben  in sogenannten Bedarfsgemeinschaften, das bedeutet, dass 15 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Thüringen auf Hartz IV angewiesen sind.

„Die Anrechnung des Kindergeldes ist eine sozialpolitische Fehlregelung, die unbedingt korrigiert werden muss“, unterstreicht Kati Engel. Sie fordert: „Die Kinderregelsätze der Leistungen nach dem SGB II müssen mindestens um die Erhöhung des Kindergeldes angehoben werden. Vor allem aber brauchen wir in Deutschland endlich soziale Leistungen, die hoch genug sind, Armut zu verhindern und allen Kindern eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen – wie z. B. eine eigenständige Kindergrundsicherung für alle Kinder.“ Solange dies nicht erfolge, könne die Kindergelderhöhung „nicht als Wohltat für die Familien verkauft werden“, betont die Abgeordnete.

 

Hintergrund:

Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld erhöht. Für das erste sowie das zweite Kind steigt das Kindergeld von 194 auf 204 Euro. Das ist eine Erhöhung um etwa 5 Prozent. Für das dritte Kind bekommen Eltern ab Juli 210, statt 200 Euro. Ab dem vierten Kind werden 235 Euro monatlich gezahlt. Hier steigt der Satz um 10 Euro, da zuvor 225 Euro gezahlt wurden.

Daneben wurde auch der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Schon zum 1. Januar 2019 wurde der Freibetrag von 7428 um 192 auf 7620 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2020 erhöht sich der Freibetrag um 192 Euro auf 7812 Euro.